Braucht ich die eVB Nummer?

Wer schon länger einen Führerschein besitzt, kennt sie noch, die alte gute Deckungskarte. Diese war auch als Doppelkarte bekannt. Heute hat die eVB Nummerdiese ersetzt, was recht praktisch ist. Die eVB-Nummer wird auf jeden Fall benötigt, um einen Wagen anzumelden. Ebenso muss sie vorgelegt werden, wenn ein Fahrzeug umgemeldet werden soll.

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Die Nummer ist nicht durchgehend nutzbar. Bei jedem neuen Wagen, der angemeldet werden soll, gibt es von der Versicherung eine neue elektronische Versicherungsbestätigung. Auch wenn der Fahrzeugbesitzer es nicht schafft, die Zulassungsstelle innerhalb von drei Monaten aufzusuchen, ist die Nummer ungültig.

Der Besitzer des Fahrzeugs braucht nur bei der Versicherung anzurufen und kann sich die elektronische Versicherungsbestätigung zusenden lassen. Obwohl man nicht zu voreilig handeln sollte, sondern auch ruhig erst einmal die Tarife der Versicherungen miteinander vergleichen sollte.

Manchmal kommt die Frage auf, ob die elektronische Versicherungsbestätigung auch für ein Motorrad gebraucht wird. Und natürlich ist dem so. Auch hier handelt es sich um ein Fahrzeug, für das es keine Doppelkarten mehr gibt.

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